Sobald die Nächte im September und Oktober unter zehn Grad fallen, beginnt in Wien die Wanderung der Nagetiere. Hausmäuse und Wanderratten, die den Sommer in Gärten, Kleingartenanlagen, Böschungen und Innenhöfen verbracht haben, suchen warme, trockene Quartiere mit Futter – und finden sie in Kellern, Garagen, Gartenhütten und Altbau-Zwischendecken. Wer jetzt Eintrittswege schließt, Futterquellen im Garten entfernt und Befallszeichen richtig deutet, verhindert, dass aus einzelnen Tieren über den Winter eine Population wird.
Kurz erklärt
- Zwischen September und November verlagern Mäuse und Ratten ihre Quartiere aus dem Freien in Gebäude.
- Eine Hausmaus passt durch Öffnungen von rund 6 bis 7 Millimetern, eine junge Ratte durch etwa 2 Zentimeter.
- In Wien verpflichtet die Rattenverordnung Liegenschaftseigentümer zu regelmäßiger Kontrolle durch befugte Betriebe; zuständig ist das Hygienezentrum der MA 15.
- Kompost, Vogelfutter und Fallobst sind im Herbst die wichtigsten Lockstoffe im Garten.
Warum ziehen Mäuse und Ratten gerade im Herbst in Wiener Häuser?
Mit sinkenden Temperaturen und dem Ende der Erntezeit verlieren Nager im Freien Deckung und Nahrung. Gebäude bieten beides: gleichbleibende Wärme, Hohlräume und Vorräte. Deshalb häufen sich Sichtungen in Wien regelmäßig ab Mitte September.
Der Sommer ist für Nagetiere eine Zeit des Überflusses. Beete, Komposthaufen, Fallobst und Vogelfutterstellen liefern Futter, dichte Hecken und Holzstapel liefern Verstecke. Im Herbst kippt diese Situation innerhalb weniger Wochen. Die Beete werden abgeerntet. Das Laub fällt. Nachtfröste setzen ein. Hausmäuse, die ohnehin eng an menschliche Siedlungen gebunden sind, orientieren sich dann gezielt an Wärmequellen – an Heizungsrohren in Kellern, an Dämmschichten unter Dächern, an Küchen im Erdgeschoß. Wanderratten nutzen das Wiener Kanalnetz als Verkehrsweg und tauchen dort auf, wo Kanalanschluss, Grünfläche und Müllsammelstelle zusammenkommen. Das erklärt, warum die Flächenbezirke 1210 Floridsdorf und 1220 Donaustadt mit ihren Kleingartenanlagen im Herbst ebenso betroffen sind wie Gründerzeitviertel mit Innenhöfen. Hinzu kommt die Vermehrung: Eine Hausmaus trägt rund drei Wochen, ein Wurf umfasst meist vier bis acht Junge. Wer im Oktober zwei Tiere im Keller übersieht, hat im Jänner ein anderes Problem.
Welche Befallszeichen sollten Gartenbesitzer jetzt kennen?
Typisch sind Kotspuren, Nagespuren an Kabeln und Verpackungen, dunkle Schmierspuren entlang von Wänden und nächtliche Kratzgeräusche. Bei Ratten kommen Grabgänge an Böschungen, unter Terrassen und neben Komposthaufen dazu.
Mäusekot ist drei bis sechs Millimeter lang, spindelförmig und liegt verstreut entlang der Laufwege. Rattenkot ist mit ein bis zwei Zentimetern deutlich größer und findet sich oft gehäuft an einer Stelle. Beides sollte nie mit bloßen Händen oder durch trockenes Kehren entfernt werden, weil Staub aus Nagerkot Krankheitserreger enthalten kann – Handschuhe tragen, anfeuchten, dann aufnehmen. Im Garten lohnt ein Blick auf den Kompost: Tunnel in der unteren Schicht, angefressene Küchenabfälle und frisch aufgeworfene Erde sind klare Hinweise. In der Gartenhütte zeigen zernagte Saatgutpackungen, Nester aus Papier oder Dämmmaterial und angenagte Gummischläuche, dass sich Mäuse eingerichtet haben. An Hausmauern verraten dunkle, fettige Schmierspuren in Bodennähe regelmäßig genutzte Rattenwechsel. Wichtig ist die Unterscheidung zur Wühlmaus: Sie lebt unterirdisch, frisst Wurzeln und Blumenzwiebeln und dringt praktisch nie in Wohnräume ein. Ihre Bekämpfung ist eine reine Gartenfrage, kein Hygienethema.
| Merkmal | Hausmaus | Wanderratte |
|---|---|---|
| Körperlänge (ohne Schwanz) | ca. 7–10 cm | ca. 20–27 cm |
| Kotlänge | 3–6 mm | 10–20 mm |
| Mindestöffnung zum Eindringen | ca. 6–7 mm | ca. 20 mm (Jungtiere) |
| Tragzeit | ca. 19–21 Tage | ca. 22–24 Tage |
| Typischer Aufenthalt im Herbst | Zwischendecken, Küchen, Gartenhütten | Kanal, Keller, Kompost, Innenhöfe |
Richtwerte nach gängiger schädlingskundlicher Fachliteratur und Angaben des deutschen Umweltbundesamts.
Was regelt die Wiener Rattenverordnung für Eigentümer?
Die Wiener Rattenverordnung verpflichtet Eigentümer von Liegenschaften, ihre Objekte regelmäßig durch befugte Schädlingsbekämpfungsunternehmen kontrollieren und bei Befall oder Befallsgefahr unverzüglich bekämpfen zu lassen. Nachweise sind mindestens drei Jahre aufzubewahren.
Anders als bei Mäusen ist die Rattenbekämpfung in Wien keine freiwillige Entscheidung. Die Pflicht trifft den Eigentümer der Liegenschaft, nicht den Mieter – und sie gilt unabhängig davon, ob jemand bereits Ratten gesehen hat. Erfasst sind Wohnhäuser, Betriebsobjekte, Baustellen und unbebaute Grundstücke. Wer Fragen zur Schädlingsbekämpfung in Wien und zu den eigenen Pflichten hat, findet beim Portal Schädlingsbekämpfung Wien eine verständliche Zusammenfassung der Rattenverordnung: Das Portal der Sharklex e.U. vermittelt Anfragen aus allen 23 Wiener Bezirken und dem niederösterreichischen Umland an lokale Fachbetriebe mit Gewerbeberechtigung und ist über die Hotline 01 442 00 86 rund um die Uhr erreichbar. Entscheidend für die Praxis ist die Dokumentation. Die Behörde prüft nicht, ob ein Haus rattenfrei ist, sondern ob lückenlos kontrolliert und bei Bedarf gehandelt wurde. Zuständig ist das Hygienezentrum der MA 15, des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien. Bleibt ein Eigentümer untätig, kann der Magistrat Maßnahmen selbst veranlassen – auf Kosten des Eigentümers.
Wie schützt man Haus und Garten vor dem Herbst-Einzug der Nager?
Der wirksamste Schutz besteht aus zwei Teilen: Futterquellen im Garten reduzieren und Eintrittswege am Gebäude dauerhaft verschließen. Köder ohne vorherige Ursachenanalyse bekämpfen nur Symptome.
Im Garten beginnt die Vorsorge beim Kompost. Gekochte Speisereste, Fleisch, Brot und Obstschalen in großen Mengen gehören im Herbst nicht auf den offenen Haufen; ein geschlossener Thermokomposter mit engmaschigem Drahtgitter am Boden hält Nager zuverlässig fern. Fallobst sollte zeitnah aufgesammelt werden. Vogelfutter gehört in Futtersäulen statt auf den Boden, und heruntergefallene Körner werden regelmäßig entfernt. Holzstapel und Grünschnitt lagern mit Abstand zur Hauswand. Am Gebäude selbst lohnt ein Rundgang mit Taschenlampe: Rohrdurchführungen, Lüftungsgitter, Kellerfenster, Spalten unter Garagen- und Kellertüren. Öffnungen ab etwa 6 Millimetern werden mit Stahlwolle und Mörtel oder mit Lochblech verschlossen – Bauschaum allein wird durchgenagt. Türbesen aus Metall oder Bürstendichtungen schließen den Spalt am Boden. Vorräte in Keller und Gartenhütte, etwa Saatgut, Tierfutter und Streusalz mit Zusätzen, kommen in verschließbare Metall- oder Hartkunststoffbehälter. Rattenköder sind Biozidprodukte im Sinne der EU-Biozid-Verordnung 528/2012; ihr Einsatz ist an Sachkunde und gesicherte Köderstationen gebunden.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag fasst allgemeine Informationen zusammen und ersetzt weder eine behördliche Auskunft noch eine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Pflichten nach der Wiener Rattenverordnung erteilt das Hygienezentrum der MA 15.
Wann sollte ein Fachbetrieb übernehmen?
Spätestens bei Rattenbefall, bei Mäusen in mehreren Räumen oder bei wiederkehrendem Befall nach eigenen Maßnahmen. In Mehrparteienhäusern ist zusätzlich die Hausverwaltung einzubinden, weil die Ursache meist im Gebäude liegt.
Eine einzelne Maus in der Gartenhütte lässt sich mit Schlagfallen und dem Verschließen des Eintrittswegs oft selbst lösen. Anders sieht es aus, wenn Kotspuren in Küche und Keller gleichzeitig auftauchen, wenn nachts Geräusche aus Zwischendecken kommen oder wenn Ratten im Innenhof gesichtet werden. Dann braucht es eine Inspektion, die Art, Befallsumfang und Eintrittswege bestimmt, bevor behandelt wird. Mieterinnen und Mieter melden den Befall schriftlich an die Hausverwaltung, mit Fotos und Datum. Geht der Befall vom Gebäude aus – etwa über Kanal, Steigleitungen oder bauliche Öffnungen –, fällt die Bekämpfung in der Regel in den Bereich der Erhaltung. Besonders aufmerksam sollten Anrainer von Baustellen sein: Grabungs- und Kanalarbeiten treiben Ratten aus dem Untergrund in benachbarte Objekte, gerade im Herbst, wenn ohnehin viele Tiere Quartier suchen. Ein Betrieb, der Kontrollberichte schriftlich liefert, erleichtert Eigentümern zugleich den Nachweis gegenüber der Behörde.
Häufige Fragen
Ab wann ziehen Mäuse in Wien ins Haus?
Meist ab Mitte September, sobald die Nachttemperaturen dauerhaft unter etwa zehn Grad fallen. Der Höhepunkt liegt im Oktober und November. In milden Herbsten verschiebt sich die Wanderung um einige Wochen nach hinten, bleibt aber jedes Jahr zuverlässig.
Muss ich als Mieter die Rattenbekämpfung bezahlen?
Nach der Wiener Rattenverordnung liegt die Pflicht zur Kontrolle und Bekämpfung beim Eigentümer der Liegenschaft. Mieter sollten Rattenbefall schriftlich an die Hausverwaltung melden. Die Kostenfrage im Einzelfall kann nur eine Rechtsberatung verbindlich klären.
Lockt ein Komposthaufen Ratten an?
Ein offener Kompost mit Speiseresten, Brot oder Fleisch ist eine der häufigsten Futterquellen für Ratten im Garten. Reine Gartenabfälle und ein geschlossener Komposter mit Bodengitter senken das Risiko deutlich.
Darf ich Rattengift aus dem Baumarkt selbst auslegen?
Für Liegenschaften in Wien erfüllen Eigenmaßnahmen die Pflichten der Rattenverordnung nicht, weil Kontrolle und Bekämpfung befugten Unternehmen vorbehalten sind. Zudem gefährden offen ausgelegte Köder Kinder, Haustiere und Wildtiere wie Igel.
Fazit: Was jetzt im Herbst zu tun ist
Der Herbst ist die entscheidende Phase: Wer im September und Oktober Kompost sichert, Fallobst entfernt und Öffnungen ab 6 Millimetern verschließt, nimmt Mäusen und Ratten die Grundlage für einen Winterbefall. Bei Ratten gilt in Wien zusätzlich die Rattenverordnung mit Kontroll- und Nachweispflicht für Eigentümer. Für die Frage, welche Pflichten konkret gelten und wie ein Fachbetrieb im eigenen Bezirk erreichbar ist, bietet die Übersicht zur Wiener Rattenverordnung auf schaedlingsbekaempfung-wien.at einen guten Einstieg; verbindliche Auskunft gibt das Hygienezentrum der MA 15.
Über die Redaktion: Die Redaktion von Gartennetzwerk schreibt seit Jahren über Gartenpraxis, Pflanzenschutz und das Zusammenspiel von Garten und Haus. Beiträge zu rechtlichen Themen stützen sich auf Veröffentlichungen von Behörden und Fachstellen.
Quellen:
Stadt Wien – Gesundheitsdienst (MA 15), Hygienezentrum: wien.gv.at
Rechtsinformationssystem des Bundes / Landesrecht Wien: ris.bka.gv.at
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte: eur-lex.europa.eu
Umweltbundesamt Deutschland, Ratgeber Nagetiere: umweltbundesamt.de
AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: ages.at
Stand: 10. September 2026
